Wir möchten, dass Sie nicht nur gesund werden, sondern auch gesund bleiben!

Gesundheitsuntersuchung

Ab dem 35. Lebensjahr haben Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung alle drei Jahre Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung besteht dieser Anspruch jedes Jahr.

  • Erhebung Ihrer individuellen Krankengeschichte
  • Blutuntersuchung (Basislabor)
  • Urinuntersuchung mittels Schnelltest
  • körperliche Untersuchung durch den Arzt
  • Erfassung von Blutdruck, Herzfrequenz und Sauerstoffsättigung sowie Körpergröße und Körpergewicht
  • Besprechung der Untersuchungsergebnisse

In Abhängigkeit Ihrer Vorerkrankungen werden diese Untersuchungen ergänzt durch

  • EKG
  • Ultraschalluntersuchung von Bauch und Schilddrüse
  • Lungenfunktionsprüfung